Vor wenigen Tagen bekam ich die in Folge fünfte E-Mail, mit der direkten und erneut doch recht besorgt klingenden Frage an mich: “Aber Sandra, wenn du nun die HP- Ausbildung machst… was ist denn dann mit deiner bisherigen klaren Haltung zur Thematik Pro-Impfen??? Passt das denn dann überhaupt noch???” –
Und an dieser Stelle möchte ich zunächst die Menschen beruhigen, die mich nun seit vielen Jahren aus dem Arbeitsbereich Kinderschutz/ -prävention kennen. Meine innere, überzeugte und sicherlich auch fachlich versierte Einstellung zur Thematik Impfen hat sich nicht geändert. Und sie wird sich nicht ändern! Leider muss auch ich derzeit die eine und andere abendliche Unterrichtsstunde meiner Ausbildung ertragen, in der Dozentin XY – auf der Basis “Ich bin bereits Heilpraktikerin und weiß das deshalb ja sooooo genau!” in ihre eigentlichen (!) Unterrichtsthemen subtil oder offensiv die Message einfließen lässt “wie böse, böse doch all diese Impfungen sind, und dass man sich – als Eltern – doch sehr gut überlegen sollte, ob man so einen schwerwiegenden Eingriff bei seinem Kind durchführen lässt!” – In diesen Momenten “meditativ ausgelagert”, überhöre ich “globale Eingaben” dieser Art inzwischen tapfer, würde eine fachliche Wortbeitrag-Korrektur meinerseits (… denn leider sind die Inhalte – nennen wir sie “angelesene Standard- Argumentation der Impfgegner” – in 90% aller dort vorne getröteten Worthülsen schlichtweg falsch!) nur dazu führen, dass die Dozentin, anstatt bitte einfach in ihrem Stundenplan- ausgewiesenen Thema zu bleiben, dann lieber mit säuerlich- verlängertem Gesicht vorne steht und ihre persönliche Verstimmung auf Kosten unserer weiteren Zusammenarbeit ausgetragen würde. Da sind sie leider (fast!) alle gleich :-) “Sag bloß was pro Impfen, und ich find dich blöd!” – klar :-) Fachrichtige, kompetente Argumentationsfähigkeit und professionelles (Dozenten-)Verhalten haben den Sandkasten eben öfter gemein, als man annehmen sollte.
Ich werde das Impfthema – so, wie es meiner fachlichen Sicht entspricht, inkl. der entsprechenden Quellen – in diesem Beitrag nun zunächst mal strack runterschreiben. Das wird dazu führen, dass der Artikel lang wird, ABER: das, was für euch interessant ist, könnt ihr mit Hilfe der jeweiligen Überschriften in Fett (und geduldigem Scrollen!) ja gut herausnehmen ;-)
In diesem Sinne, weiterhin: Impfen rettet Leben!
Liebe Grüße, Sandra
PS: Ich möchte auch an dieser Stelle noch einmal auf den Copyright- Passus in meinem Impressum hinweisen. Es ist natürlich möglich, dass die folgenden Inhalte des Beitrags für eigene Arbeiten verwendet werden dürfen, ja. Dahingehend möchte ich jedoch vorher (!) um Erlaubnis gebeten werden, mit dem dann entsprechenden Hinweis der Quelle zu diesem Blog.
PPS: Es wird so sein (das kann ich ohne hellseherisches Zutun jedweder Art bereits jetzt erahnen ;-) dass es “Impfgegner-Kommentare” prasseln wird. Und vielleicht werde ich diese sogar genehmigen – zur Belustigung der Allgemeinheit, je nachdem welches “Niveau”, vor allem aber welche erheiternde “immunologische Fachkompetenz” sich uns zeigen wird :-)
Ok, los gehts ;-) In klarer, einfacher Sprachweise, so dass eben auch jeder “nicht medizinische Leser” mühelos folgen kann.
Impfungen im Kindesalter Teil 1: Grundlagen
Immunisierung – wie funktioniert das grundsätzlich?
Bei einer Impfung werden die gleichen Vorgänge nachgeahmt, mit denen sich ein Körper auch von sich aus gegen Krankheitserreger wehrt. Im Unterschied zu einer Infizierung mit echten krankmachenden Erregern kann er bei diesem “Training” jedoch nicht ernsthaft erkranken.
Das Immunsystem: Der menschliche Körper verfügt mit dem Immunsystem über komplexe Schutzmechanismen gegenüber Krankheiten. Auf krankmachende Erreger, z.B Viren und Bakterien, reagiert das Immunsystem mit mehreren Abwehrstrategien. Die Bildung von Abwehrstoffen, so genannten Antikörpern, ist eine davon. Diese helfen bei der Vernichtung von Erregern und verhindern so eine unkontrollierte Ausbreitung. In diesem Prozess bildet der Körper auch Zellen, die sich Merkmale der eindringenden Erreger merken. Diese Zellen werden Gedächtniszellen genannt. Bei einem späteren Kontakt mit den gleichen Krankheitserregern sind diese Gedächtniszellen in der Lage, blitzschnell die Bildung von Antikörpern zu veranlassen, welche die Erreger sofort unschädlich machen.
Aus diesem Grund kann ein Mensch bestimmte Infektionskrankheiten, beispielsweise Masern oder Hepatitis, nicht zweimal bekommen.
Dieser Prozess wird bei einer Impfung nachgeahmt, indem dem Körper abgetötete oder abgeschwächte Krankheitserreger verabreicht werden. Er reagiert nun mit der Bildung von Gedächtniszellen und Antikörpern, die bei einem Kontakt mit dem echten Krankheitserreger sofort reagieren können. Die Erkrankung kann nun nicht mehr ausbrechen.
Impfformen
1. Aktive Impfung
Ziel der aktiven Impfung ist der Aufbau eines langfristig wirksamen Schutzes. Hierzu werden abgetötete oder abgeschwächte Krankheitserreger, die selbst keine ernsthafte Erkrankung mehr verursachen können, verabreicht. Dem Körper wird so eine Infektion vorgetäuscht und er reagiert mit der Bildung von Antikörpern und Gedächtniszellen.
Damit der Körper ausreichend Antikörper und Gedächtniszellen bildet, muss er in mehreren Einheiten trainiert werden. Hierfür müssen die zeitlichen Abstände zwischen den einzelnen Impfungen, die im so genannten Impfschema festgelegt sind, eingehalten werden. Ein sicherer Impfschutz ist erst nach allen empfohlenen Teilimpfungen erreicht. Auffrischungsimpfungen im Erwachsenenalter dienen einer nochmaligen “Erinnerung” des Immunsystems und halten einen sicheren Impfschutz aufrecht.
Grundimmunisierung und Auffrischung
Die sogenannte Grundimmunisierung, das heißt der Aufbau eines vollständigen Impfschutzes bei Säuglingen und Kleinkindern, sollte mit dem Ende des zweiten Lebensmonats beginnen und (ca.) Ende des 14. Lebensmonats abgeschlossen sein. Nur so können Eltern sicher sein, dass ihr Kind, gerade in der besonders empfindlichen Säuglings- und Kleinkindphase, ausreichend geschützt ist.
Der Schutz hält bei einigen Impfungen ein Leben lang, bei anderen muss er im Vorschulalter, im Jugendalter und auch im Erwachsenenalter noch einmal aufgefrischt werden. Dies gilt zum Beispiel für die Tetanus- und Diphtherie-Impfung. Die Tetanus-Erkrankung (Wundstarrkrampf) ist eine nicht selten tödlich verlaufende Infektion, welche durch regelmäßige Auffrischungsimpfungen, etwa alle zehn Jahre, sicher verhindert werden kann. In speziellen Situationen kann auch über eine Blutuntersuchung (Titerbestimmung) zunächst geklärt werden, ob eine Auffrischungsimpfung notwendig ist oder nicht.
2. Passive Impfung
Bei einigen Krankheiten besteht die Möglichkeit, durch eine passive Impfung einen sofortigen Schutz aufzubauen. Dies kann notwendig sein, wenn ein Mensch aktuell mit einem Krankheitserreger in Kontakt gekommen ist (mögliche Ansteckung) oder wenn kurzfristig eine Reise in ein Land ansteht, in dem bestimmte Erkrankungen weit verbreitet sind und keine Zeit für eine Grundimmunisierung vorhanden ist.
Bei der passiven Impfung wird kein Impfstoff, sondern Konzentrate aus Antikörpern (Immunglobuline) injiziert. Im Unterschied zur aktiven Impfung bietet die passive Impfung einen sofortigen Schutz, der allerdings nur kurze Zeit, das heißt ungefähr drei Monate, hält.
3. Simultanimpfung
Wenn die Notwendigkeit besteht, einen sofortigen Schutz und parallel hierzu einen langfristigen Schutz aufzubauen, wird eine aktive und passive Impfung gleichzeitig verabreicht. Eine Simultanimpfung bekommen beispielsweise auch Neugeborene, deren Mütter an Hepatitis B erkrankt sind. Eine Infektion kann so, in fast allen Fällen, verhindert werden.
Impfstoffe
Bei der Entwicklung von aktiven Impfstoffen sind zwei Dinge wichtig:
Zum einen muss der Impfstoff dem Erreger der jeweiligen Infektionskrankheit möglichst ähnlich sein. Denn der Körper soll anhand dieses “Vorbildes” Abwehrstoffe (Antikörper) bilden, die später auch die echten Erreger abfangen können.
Zum anderen darf er aber den menschlichen Organismus nicht schädigen.
Beides wird mit modernen Impfmethoden erreicht.
Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Impfstoffen: Die Tot- und die Lebendimpfung. Welche Art der Impfung verwendet wird, hängt unter anderem von den speziellen Eigenschaften des Erregers ab.
1. Totimpfstoffe
Totimpfstoffe enthalten entweder ganze, abgetötete Erreger, Bruchstücke davon oder nur das Gift des Erregers. So können sie sich weder vermehren noch die Krankheit auslösen. Vorteil: In der Regel sind von Totimpfstoffen geringere Nebenwirkungen zu erwarten als von Lebendimpfstoffen. Deshalb gehören heute die meisten Impfstoffe zu dieser Kategorie. Nachteil: Der Impfschutz lässt mit der Zeit nach und muss regelmäßig aufgefrischt werden, manchmal schon nach wenigen Jahren (FSME-Impfung), manchmal erst nach vielen Jahren (Tetanus/Diphterie-Impfung).
2. Abgeschwächte Lebendimpfstoffe
Lebendimpfstoffe bestehen aus sehr geringen Mengen lebender Keime. Sie sind so abgeschwächt, dass sie sich zwar noch vermehren, aber die Krankheit nicht mehr auslösen können. Vorteil: Bei manchen Lebendimpfungen hält der Schutz nach einer Grundimmunisierung lebenslang an. Nachteil: Es ist zwar sehr selten, aber immerhin möglich, dass die Impfung ähnliche Beschwerden wie die Krankheit selbst hervorruft. Die Symptome fallen idR sehr schwach aus und dauern nur wenige Tage an. Im Vergleich zu früher sind die heutigen Lebendimpfungen sehr gut verträglich.
Das Impfsystem in Deutschland
Die gesetzlichen Grundlagen zur Durchführung von Impfungen sind im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verankert. Ziel des Gesetzes ist der Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten. Die Durchführung von Impfungen ist somit gesetzlich geregelt.
Im Mittelpunkt des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), welches seit 2001 das Bundesseuchenrecht ersetzt, stehen vorbeugende Maßnahmen und die Unterstützung eigenverantwortlichen Handelns durch Information und Aufklärung. Deshalb gibt es in Deutschland keine gesetzliche Impfpflicht.
In den alten Bundesländern gilt dies generell seit 1982, als die Verpflichtung zur Pockenschutzimpfung abgeschafft wurde; in den neuen Bundesländern trat die bis zur Wiedervereinigung geltende gesetzliche Impfpflicht 1989 außer Kraft.
Nach § 4 des IfSG hat das Robert Koch-Institut (RKI) die Aufgabe, Konzeptionen zu entwickeln, welche die Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten verhindern. Dies schließt auch die Durchführung epidemiologischer Untersuchungen und laborgestützter Analysen sowie Forschung zu Ursache, Diagnostik und Vorbeugung ein.
Gesetzliche Rahmenbedingungen zu den Impfempfehlungen
Gemäß § 20 Abs. 2 IfSG werden Impfempfehlungen von der Ständigen Impfkommission (STIKO) mit Sitz am RKI herausgegeben. Diese werden regelmäßig aktualisiert und den neuesten Erkenntnissen der Impfstoffforschung und der Entwicklung bestimmter Infektionskrankheiten angepasst. Hierdurch kann auch sofort auf die Entdeckung neuer Erreger und auf erstmals auftretende Infektionen reagiert werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2000 sind diese Impfempfehlungen medizinischer Standard.
Die staatliche Zulassung und Überwachung von Impfstoffen sowie die Erfassung von Impfkomplikationen liegt beim Paul Ehrlich-Institut (PEI), dem Bundesamt für Sera und Impfstoffe. Die Begutachtung und Anerkennung von Impfschäden gilt ausschließlich für öffentlich empfohlene Impfungen (§ 60 IfSG) und ist Aufgabe der Versorgungsämter der Länder.
Die Ständige Impfkommission (STIKO)
Die STIKO ist ein unabhängiges Expertengremium mit Sitz in Berlin, welches aus Kinderärzten, Mikrobiologen, Vertretern der Bundesländer und anderen Experten wie auch einem Vertreter der Krankenkassen besteht. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder werden gemeinsam vom Bundesgesundheitsministerium und den obersten Landesgesundheitsbehörden berufen. In regelmäßig stattfindenden Sitzungen werden auf Grundlage wissenschaftlicher und epidemiologischer Fakten Impfempfehlungen erarbeitet.
Merke: In Deutschland besteht keine gesetzliche Impfpflicht. Nach § 4 des Infektions-schutzgesetzes werden von der Ständigen Impfkommission (STIKO) jedoch Impfem-pfehlungen ausgesprochen.
Zuständigkeiten bei der Durchführung von Impfungen
85 bis 90 Prozent aller Impfungen in Deutschland werden von niedergelassenen Ärzten durchgeführt. Der Öffentliche Gesundheitsdienst, das heißt die Gesundheitsämter und Betriebsärzte, führen zehn bis 15 Prozent der Impfungen durch.
Aufklärungspflicht
Vor der Durchführung einer Impfung müssen Patienten zu folgenden Punkten aufgeklärt werden:
– Information über den Nutzen der Impfung und über die zu verhütende Krankheit.
– Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen.
– Erhebung der Anamnese (Krankengeschichte) und der Impfanamnese einschließlich der Befragung über das Vorliegen möglicher Kontraindikationen.
– Feststellen der aktuellen Befindlichkeit zum Ausschluss akuter Erkrankungen.
– Empfehlungen über Verhaltensmaßnahmen im Anschluss an die Impfung.
– Aufklärung über Beginn und Dauer der Schutzimpfung.
– Hinweise zu Auffrischungsimpfungen.
– Dokumentation der Impfung im Impfausweis beziehungsweise Ausstellen einer Impfbescheinigung.
– Nach erfolgter Aufklärung bedürfen Schutzimpfungen einer mündlichen oder schriftlichen Einwilligungserklärung. Jugendliche dürfen diese ab 16 Jahren selbst unterschreiben.
Empfohlene Impfungen sind für Eltern und Kind kostenlos.
Finanzierung
Laut § 20, Abs. 3 des IfSG sollen die Empfehlungen der STIKO von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder übernommen und hierauf basierend öffentliche Impfempfehlungen ausgesprochen werden. Diese bilden die grundsätzliche Voraussetzung für die Übernahme in den Leistungungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) gehören die von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen nicht mehr zu den freiwilligen Satzungsleistungen, sondern müssen als generelle Pflichtleistungen von den Krankenkassen bezahlt werden. Dies gilt auch für die empfohlenen Auffrischungsimpfungen im Jugend- und Erwachsenenalter und für das Nachholen einer versäumten Standardimpfung für Kinder und Jugendliche.
Reiseimpfungen werden generell nicht von den Krankenkassen übernommen. Impfungen für Menschen mit einem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko müssen vom Arbeitgeber bezahlt werden (§ 3, Abs. 3, Arbeitsschutzgesetz).
Die im Jahr 2004 eingeführte Praxisgebühr (inzwischen wieder hinfällig) wurde im Rahmen von Vorsorgeleistungen, zu welchen auch Impfungen zählen, nicht erhoben. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr waren generell von der Praxisgebühr befreit.
Eltern können die für Erwachsene empfohlenen Auffrischungsimpfungen auch zusammen mit ihren Kindern beim Kinderarzt durchführen lassen.
Und nun wird es spannend ;-)
Gesetzliche Regelungen bei außergewöhnlichen Impfreaktionen
Nach § 6 Abs. 1 des IfSG sind nur Impfreaktionen, die über das übliche Maß hinausgehen, meldepflichtig.
Die Anerkennung von Impfkomplikationen bezieht sich nach § 60 IfSG ausschließlich auf Impfungen, die öffentlich empfohlen worden sind und ist Aufgabe der Versorgungsämter der Länder. Diese Entschädigungsmöglichkeit wurde 1961 im Bundesseuchengesetz festgeschrieben und wird im neuen Infektionsschutzgesetz fortgeführt.
Der Verdacht einer außergewöhnlichen Impfreaktion muss nach § 6, Abs. 1, Nr. 3 IfSG an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Dieses leitet die Daten an das PEI weiter, welches als zuständige Bundesoberbehörde die Meldungen zentral erfasst (Nebenwirkungsdatenbank), analysiert und auswertet. Ärzte sind außerdem verpflichtet, die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft zu unterrichten, welche die Daten ebenfalls an das PEI weiterleitet. Verdachtsfälle müssen gemäß dem Arzneimittelgesetz, § 29, Abs. 1 auch vom pharmazeutischen Unternehmer an das PEI gemeldet werden.
Definition unerwünschter Nebenwirkungen
Impfreaktion
Impfreaktionen als Nebenwirkung einer Impfung sind im Allgemeinen harmlose Beschwerden im Rahmen der Immunantwort einer Impfung. Sie können sich als Lokalreaktion (z.B. Brennen, Schmerzen und Rötung an der Einstichstelle) oder als Allgemeinreaktion (z. B. leichtes Fieber, Abgeschlagenheit, grippeartige Beschwerden) äußern. Bei Lebendimpfstoffen kann auch eine mild und komplikationslos verlaufende “Imitation” der Krankheit selbst auftreten, die als Impfkrankheit bezeichnet wird (Beispiel: Impfmasern). Schwere Verlaufsformen der Impfreaktion (Impfkomplikationen), sind in der Regel selten.
Impfkomplikation
Eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitlichen Schädigung. Eine Impfkomplikation ist jede nach einer Impfung aufgetretene Krankheitserscheinung, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit einer Impfung stehen könnte und die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht. Kurzzeitig vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen, die als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff anzusehen sind, sind keine Impfkomplikationen,
zum Beispiel:
– für die Dauer von 1-3 Tagen (gelegentlich länger) anhaltende Rötung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle.
– Fieber unter 39.5 °C (bei rektaler Messung), Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Unruhe, Schwellung der regionären Lymphknoten
– oder im gleichen Sinne zu deutende Symptome einer “Impfkrankheit” (1-3 Wochen nach der Impfung), z.B. leichte Parotisschwellung oder ein Masern- bzw. Varizellen-ähnliches Exanthem oder kurzzeitige Arthralgien nach der Verabreichung von auf der Basis abgeschwächter Lebendviren hergestellten Impfstoffen gegen Mumps, Masern, Röteln oder Varizellen.
Krankheitserscheinungen, denen offensichtlich eine andere Ursache als die Impfung zugrunde liegt, sind ebenfalls keine Impfkomplikationen.
Impfschaden
Der sog. „Impfschaden“ ist ein Begriff aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG): „Ein Impfschaden ist die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung; ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde. Als Impfschaden gilt ferner eine gesundheitliche Schädigung, die herbeigeführt worden ist durch einen sogenannten Wegeunfall (§60, Abs. 5 IfSG“).
Bewertung außergewöhnlicher Impfreaktionen
Die Bewertung von außergewöhnlichen Impfreaktionen erfolgt nach international festgelegtem Standard, durch die WHO festgelegte Kriterien.
Danach werden die einzelnen Fälle sechs Kategorien zugeordnet:
Gesichert: Plausibler zeitlicher Rahmen und keine andere Ursache.
Wahrscheinlich: Plausibler zeitlicher Rahmen und wahrscheinlich keine andere Ursache.
Möglich: Plausibler zeitlicher Rahmen, aber auch andere Ursachen möglich.
Unwahrscheinlich: Zweifelhafte zeitliche Wechselbeziehung und mehrere Aspekte, die gegen einen Zusammenhang sprechen.
Unvollständig: Ungenügende Datenlage, Daten sind angefordert.
Nicht zu beurteilen: Ungenügende Datenlage
Nach §61 IfSG genügt für die Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge einer Impfung die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs. Wenn diese Wahrscheinlichkeit nur deshalb nicht gegeben ist, weil in der medizinischen Wissenschaft Ungewissheit über die Ursache des festgestellten Leidens besteht, kann mit Zustimmung der für die Kriegsopferversorgung zuständigen obersten Landesbehörde Versorgung in gleicher Weise wie für einen Impfschaden gewährt werden.
Die Symptome außergewöhnlicher Impfreaktionen werden – ungeachtet des ursächlichen Zusammenhangs – einem von der WHO eingeführten international geltenden Klassifizierungssystem zugeordnet, den so genannten System Organ Classes (SOC).
Impfbereitschaft in Deutschland
Die Impfbereitschaft in Deutschland ist insgesamt hoch. Ungefähr zehn Prozent aller Eltern haben eine kritische Haltung zu Impfungen (Impfkritiker), und ein geringer Teil davon lehnt sie generell ab (Impfgegner). Über 90 Prozent aller Eltern stehen Impfungen positiv gegenüber.
Schuleingangsuntersuchungen zeigen, dass die Impfraten bei Kindern in Deutschland hoch sind und in den letzten Jahren sogar noch gestiegen sind. So sind beispielsweise fast alle Kinder gegen Diphtherie, Tetanus und Kinderlähmung geimpft.
Die Impfraten, vor allem bei der zweiten Masern-, Mumps-, Röteln-Impfung, der Hepatitis-B-Impfung und der Keuchhustenimpfung sind jedoch noch nicht zufriedenstellend. Auch die Impfraten der Auffrischungsimpfungen im Jugend- und Erwachsenenalter werden noch zu wenig in Anspruch genommen.
Statistiken zeigen deutliche regionale Unterschiede in Bezug auf die Impfbereitschaft. Kinder, die in den neuen Bundesländern leben, sind besser geimpft als in den alten Bundesländern. Ein möglicher Grund hierfür ist, dass in den neuen Bundesländern bis zur Wiedervereinigung eine gesetzliche Impfpflicht bestand und Impfungen deshalb selbstverständlicher wahrgenommen werden.
Argumente für einen umfassenden Impfschutz
Es gibt drei gute Gründe, die für einen umfassenden Impfschutz sprechen:
1. “Kinderkrankheiten” sind nicht harmlos!
Impfungen schützen vor schwerwiegenden Infektionskrankheiten und deren Folgen. Diphtherie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten, Kinderlähmung, Hirnhaut- und Kehlkopfentzündungen, Masern, Mumps, Röteln, Hepatitis B und Windpocken gehören auch heute noch zu den ansteckenden Krankheiten, die bleibende Schäden verursachen und oftmals sogar lebensbedrohlich sein können!
Bei vielen Eltern erweckt der Begriff “Kinderkrankheiten” die Vorstellung harmloser Erkrankungen, die leicht und folgenlos verlaufen. Nur selten wird auch daran gedacht, dass die meisten Infektionskrankheiten hochansteckend sind und sich in der Familie, in Kindertagesstätte oder Schule schnell ausbreiten können. Bei betroffenen Erwachsenen verlaufen die Erkrankungen häufig noch schwerer und komplikationsreicher als bei Kindern. Schwangere und ihre ungeborenen Kinder werden hochgradig gefährdet!
Hohe Impfraten haben dazu geführt, dass einige Erkrankungen nur noch selten vorkommen. Viele Eltern kennen Infektionskrankheiten deshalb nicht mehr aus eigenem Erleben und sie haben keinerlei (!!!) Vorstellung von den Belastungen, die diese Erkrankungen vor allem im Säuglingsalter mit sich bringen können.
2. Viren und Bakterien kennen keine Ländergrenzen
Im Zeitalter der Globalisierung und der häufigen Reisen muss immer bedacht werden, dass Erkrankungen jederzeit aus anderen Ländern auch in Deutschland wieder eingeschleppt werden können. Ein umfassender Impfschutz ist deshalb auch dann notwendig, wenn Erkrankungen hier nur noch selten vorkommen. Ein Beispiel hierfür ist Diphtherie. Diese Erkrankung kommt aufgrund der sehr hohen Impfraten in Deutschland praktisch nicht mehr vor. In einigen osteuropäischen Ländern jedoch, in welchen in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts nicht ausreichend gegen Diphtherie geimpft wurde, kam es in dieser Zeit zu Ausbrüchen mit hohen Erkrankungszahlen. Bei geringeren Impfraten in Deutschland hätte sich die Krankheit auch hier jederzeit wieder ausbreiten können. Die häufig von Impfskeptikern aufgestellte Behauptung, ein Schutz gegen selten vorkommende Erkrankungen sei nicht mehr notwendig, ist also nicht richtig.
Dank umfassender Impfprogramme können beispielsweise die Pocken weltweit und die Kinderlähmung europaweit und auf dem gesamten amerikanischen Kontinent als ausgerottet gelten.
3. Infektionskrankheiten sollen weltweit zurückgedrängt werden
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Programm „Gesundheit für alle im 21. Jahrhundert“ 21 Ziele formuliert, die die gesundheitliche Situation aller Menschen verbessern sollen. Der Rückgang übertragbarer Krankheiten ist hierbei ein besonders wichtiger Bereich. Bis zum Jahr 2010 sollten nicht nur die Hepatitis-B-Neuinfektionen reduziert und die Erkrankungsfälle von Mumps und Keuchhusten verringert werden, sondern es wurde auch die Ausrottung der Masern in Europa angestrebt.
Weitere zeitliche Ziele in diesem Kontext können nur erreicht werden, wenn über 95 Prozent aller Kinder vollständig, das heißt zweimal gegen Masern geimpft worden sind. Vor allem bei der zweiten Masern-Impfung liegt Deutschland mit Raten von 30 Prozent in den alten Bundesländern und 57 Prozent in den neuen Bundesländern noch weit hinter anderen europäischen Ländern zurück.
Impfempfehlung der STIKO
Impfungen werden in unterschiedliche Impfkategorien eingeteilt. Die verschiedenen Infektionskrankheiten unterscheiden sich in der Häufigkeit des Vorkommens und in der Schwere der Erkrankung. Ebenso kommen Erkrankungen in verschiedenen Bevölkerungsgruppen unterschiedlich häufig vor. Beispielsweise haben Angehörige medizinischer Berufe ein besonders hohes Risiko, sich mit Hepatitis B zu infizieren.
Aus diesem Grund hat die STIKO entsprechende Kategorien geschaffen, welchen die jeweiligen Impfungen zugeordnet werden.
Folgende Kategorien wurden festgelegt:
S- Standardimpfungen mit allgemeiner Anwendung = Regelimpfungen
A- Auffrischungsimpfungen
I- Indikationsimpfungen für Menschen mit einem besonders hohen Erkrankungsrisiko
B- Impfungen für Menschen mit einem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko
R- Reiseimpfungen
P- Impfungen oder die Gabe von Antibiotika, die kurz nach der Infektion mit bestimmten Erregern die Erkrankung noch verhindern können = Postexpositionsprophylaxe
Um langfristig einen größtmöglichen Schutz für die gesamte Bevölkerung aufzubauen, werden einige Impfungen als Standard- oder Regelimpfungen für alle Säuglinge und Kleinkinder empfohlen. Die Grundimmunisierung sollte am Ende des zweiten Lebensmonats beginnen und im Alter von ca. 14 Monaten abgeschlossen sein. Ein sicherer Impfschutz ist erst dann gegeben, wenn mehrere Teilimpfungen in bestimmten Zeitabständen erfolgt sind, die im so genannten Impfschema geregelt sind.
Impfungen für Säuglinge und Kleinkinder
Die STIKO empfiehlt für alle Säuglinge und Kleinkinder Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln und Windpocken sowie gegen Pneumokokken und Meningokokken.
Die Grundimmunisierung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B und Kinderlähmung wird üblicherweise mit Kombinationsimpfstoffen durchgeführt. Zeitgleich erfolgt die Impfung gegen Pneumokokken.
Die erste Masern-Mumps-Röteln- und die erste Windpockenimpfung werden erst im Alter von elf bis 14 Monaten durchgeführt, da einige Kinder bis zu diesem Alter über einen Nestschutz verfügen. Nach vollendetem 12. Lebensmonat sollte frühst möglich die einmalige Impfung gegen Meningokokken durchgeführt werden.
Zum Teil können die Impftermine gleichzeitig mit den Früherkennungsuntersuchungen wahrgenommen werden.
Kombinationsimpfstoffe enthalten Impfstoffe gegen mehrere Infektionskrankheiten. Auf diese Weise kann mit einer Injektion gegen mehrere Krankheiten gleichzeitig geimpft werden. Der Aufwand ist nicht größer als bei einer Einzelimpfung. Die Belastung des Impflings im Vergleich zu den sonst notwendigen Einzelimpfungen wird jedoch stark reduziert.
Einige Kombinationsimpfstoffe, wie die kombinierten Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln oder die gegen Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten haben sich seit Jahren in der Impfpraxis bewährt und werden bei fast jedem Säugling und Kleinkind angewendet.
Die modernsten dieser Kombinationsimpfstoffe enthalten sechs Einzelkomponenten auf einmal, das heißt mit nur einem notwendigen “Pieks” kann vor so schweren Krankheiten wie Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung (Polio), dem Bakterium Hib und gegen Hepatitis B gleichzeitig geimpft werden.
Auffrischungsimpfungen für Jugendliche und Erwachsene
Der Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten muss im 5. bis 6. Lebensjahr und nochmals im Alter von neun bis 17 Jahren aufgefrischt werden. Diphtherie und Tetanus erfordern anschließend alle zehn Jahre eine Auffrischungsimpfung.
Die Impfung gegen Kinderlähmung sollte im Alter von neun bis 17 Jahren noch einmal aufgefrischt werden. Gleichzeitig sollte der Impfschutz gegen Windpocken und Hepatitis B überprüft und gegebenenfalls nachgeholt werden.
Da Keuchhusten bei Säuglingen besonders schwer verläuft, sollten Eltern vor der Geburt des Kindes daran denken, den Impfschutz der Geschwisterkinder und eventuell auch ihren eigenen auffrischen zu lassen. Eltern können ihre eigenen Auffrischungsimpfungen ebenfalls beim Kinderarzt durchführen lassen.
Reiseimpfungen
Die STIKO empfiehlt einige Impfungen nur bei Reisen in Länder, in welchen bestimmte Erkrankungen besonders häufig vorkommen. Dies gilt beispielsweise für Hepatitis A, die als häufiges “Urlaubsmitbringsel” auch Reisehepatitis genannt wird.
Manche Länder verlangen bestimmte Impfungen auch im Rahmen ihrer Einreisebestimmungen. Die Kosten für Reiseimpfungen müssen grundsätzlich selbst getragen werden. Denken Sie daran, Ihren Arzt oder Ihre Ärztin rechtzeitig nach empfohlenen Reiseimpfungen zu fragen, bevor Sie einen Urlaub oder eine berufliche Reise planen.
Leider sind nicht alle ansteckenden und schwerwiegenden Erkrankungen durch Impfungen zu verhindern. Hier sind beispielsweise die Malaria und das Dengue-Fieber zu nennen. Daher sind hier besondere Vorbeugemaßnahmen bezüglich der Hygiene und Ernährung wie auch spezielle Bekleidung erforderlich. In eine Reiseapotheke gehören immer auch bestimmte Medikamente zur Frühbehandlung einiger Tropenkrankheiten, wie zum Beispiel die Malaria. Dahingehend kann man sich vor solchen Reisen jedoch ausdrücklich informieren, welche Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen sind.
Fazit: Die dusselige Dauerbrenner- Diskussion zwischen Impfgegnern und Impfbefürwortern hängt mir inzwischen sichtlich zum Hals raus. So sichtlich – ich denke es war einfach dieser geballte unfassbare fachliche “Dauer- Murks”, der zu lange auf mein Toleranz-Feld einwirkte, in diversen Foren und Gruppen – dass ich heute – Simsalabim – einfach nicht mehr öffentlich diskutiere :-) Warum auch? Die Eltern, die ich erreichen möchte erreiche ich (hinsichtlich meiner beratenden Funktion als klar pro ausgerichtete Kinderkrankenschwester, als auch Lehrerin in den Gesundheitsberufen). Real existierende “Plattformen”, um mit Eltern ins Gespräch zu kommen, bzw. ihre Fragen beantworten zu können, oder mich eben auch zu positionieren, wenn in aller Regel kommt: “Und? Was würden Sie denn tun, wenn es Ihr Kind wäre???” existieren ebenfalls. Was will ich somit mehr?
Erschütternd stehe ich auch heute noch vor den Betten der Kinder, die z.B. nach einer “ach so harmlosen Maserninfektion” heute – ca. 8- 10 Jahre später – in ihrem Pflegebett vegetieren, weil sie die gnadenlose Spätkomplikation SSPE erreicht hat. Schwerstbehindert und mit löchrigem Gehirn versehen. Kinder, die einmal ganz gesund geboren wurden, und die ihr komplettes Leben vor sich hatten.
Nein, liebe Leute, für mich gibt es keine Alternative. Und die Abwägung der möglichen Konsequenzen würde mich als Mutter zweier gesunder Mädchen ebenso immer wieder vor das gleiche Ergebnis stellen: